
Europäischer Feuerwaffenpass und französischer Zoll
Author Jürg Müller, CRO VSMS
1.. Gemäss schweizerischen Bestimmungen (siehe Details unter Ausfuhr von Feuerwaffen des EJPD) kann man mit dem EFWP nur 2 Feuerwaffen plus Munition zum vorübergehenden Verbringen ins Ausland mitnehmen. Wir müssten also jeweils die überzähligen Waffen beim Verlassen des Landes beim Schweizer Zoll anmelden (Artikel 63, Punkt 22 des Anhanges I der Zollverordnung). Praktisch gesehen wird das wohl kaum gemacht und weil an den Zollstellen dieser Unterschied kaum bekannt sein dürfte, ist im Normalfall auch nicht mit Problemen zu rechnen wenn man wieder einreist. Aber bei einer Stichprobenkontrolle könnte sich ein Zöllner ja mal schlau machen und dann haben wir ein ernsthaftes Problem. Somit ist es jedem Einzelnen überlassen, wie er das handhabt. Ich für meinen Teil werde diese Anmeldung in Zukunft machen. Falls gewünscht kann ich auch ein entsprechendes “Formular” unter dem Titel des VSMS machen.
2.. Gemäss den französichen Bestimmungen dürfen Sportschützen bis 6 Waffen der Kategorie 7 mitführen. Die Anzahl Patronen ist für Sportschützen nicht explizit definiert, man könnte aber anhand der Vorschriften für Jäger (bis zu drei Waffen und 100 Schuss Munition pro Waffe) ableiten, dass auch für Sportschützen diese Limite von 100 gilt.
Ich glaube aber, dass man sich diesbezüglich auf den Text der website http://vosdroits.service-public.fr/F2273.xhtml berufen kann.
Konklusion:
Ich würde euch dringend abraten mehr als 6 Waffen nach Frankreich mitzunehmen. Wenn eine mobile Zollfahndung – wie sie jeweils nach den Zahlstellen auf der Autobahn anzutreffen sind – mal eine Kontrolle macht und einen Verstoss feststellen dann gute Nacht – die Jungs verstehen überhaupt keinen Spass.
In diesem Sinne wünsche ich gutes Gelingen!