13. Dezember 2021 Von Webmaster Aus

Forum: Schweizer Waffenrecht – Infos

Handout zum Referat der SPSA-WS

Das Waffengesetz regelt nicht nur den Umgang mit Feuerwaffen und Munition, sondern auch den
Umgang mit Tränengassprays, verbotenen Messern, verbotenen Dolchen, Schlagringen,
Schlagruten, Schlagstöcken, Wurfsternen, Elektroschockern, Druckluft- und C02-Waffen,
Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen, sowie den Umgang mit verbotenem Waffenzubehör
wie Laserzielgeräten, Nachtsichtzielgeräten und Schalldämpfern.
Bitte informieren Sie sich (z.B. telefonisch oder via E-Mail bei uns oder auf der KAPO-Homepage)
über das geltende Recht, bevor Sie eine Waffe weitergeben, erwerben oder im Ausland bestellen.

Hier das ganze Handout > PDF