Schutzkonzept Covid-19 vom 20.4.2020
Schutzmassnahmen Empfehlungen für Einzelmitglieder, Vereine und Schiessanlagen
Das Schutzkonzept des Vereins Schweizer Metallsilhouetten-Schützen (VSMS) stützt sich auf folgenden Vorschriften und Empfehlungen ab:
– Notrechtmassnahmen des Bundesrates.
– COVID-19 Verordnung 2 des Bundes vom 16. März 2020.
– Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte in Sportaktivitäten des BASPO.
– Gruppen von mehr als fünf Personen sind verboten und können durch die Polizei gebüsst werden
– Hygiene Vorschriften des BAG und Empfehlung des BAG: Mindestabstand 2 Meter.
Dieses Schutzkonzept ist für die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorgesehen und berücksichtigt deswegen nur vereinsinterne Tätigkeiten, wie Trainings und Schiessen.
Öffentliche Anlässe mit grosser Teilnehmerzahl führt der VSMS soweit keine durch, bis die COVID-19 Krise definitiv vorbei und die Einschränkungen aufgehoben wurden.
Ziele des VSMS:
Ø Unsere Regelungen, Prozesse und Anweisungen entsprechen den behördlichen Anforderungen.
Ø Für die Vereine und Schiessanlagen gelten klare und einfache Regeln, klare Prozesse und pragmatische und sinnvolle Lösungen.
Ø Für alle Schützinnen und Schützen vom Breitensport bis zum Spitzensport gibt es klare, einfache Regeln und Prozesse. Diese vermitteln Sicherheit, jeder Sportler weiss, was er machen darf und was nicht.
Ø Funktionäre können wieder ihrer ehrenamtlichen Funktion nachgehen.
Verantwortlichkeit:
Bei den vom VSMS direkt gesteuerten Trainings und Anlässen liegt die Verantwortung und Umsetzung der Massnahmen beim VSMS.
Bei den durch Mitgliedsvereine gesteuerten Trainings und Anlässen sind die VSMS-Massnahmen zu befolgen. Die Verantwortung und Umsetzung liegt bei den Vereinsvorständen und den Betreibern der Schiessanlagen.
Bevor das erste Training aufgenommen werden darf, sind die nötigen Schutzmassnahmen umzusetzen bzw. das Schutzmaterial und die Desinfektionsmittel in Stand vorhanden.
Der VSMS zählt auf die Selbstverantwortung und die Solidarität aller.
Zusammenfassung übergeordneter Grundsätze
1.Einhaltung der Hygieneregeln des BAG (Wie lassen sich die Hygienevorgaben des BAG umsetzten?)
2.Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen)
3.Maximale Gruppengrösse von fünf Personen inkl. Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Relevante Eigenheiten des Metallsilhouettenschiessens
– Es gibt in der Schweiz nur ca. 10 aktive Metallsilhouettenschützen
– Etwas 5 Schützen schiessen auch international (EM, WM etc)
– In der Schweiz existiert nur eine Anlage zum Metallsilhouettenschiessen (Jagd- und Sportschiessanlage Selgis, Muotathal / sogenannte «Aussenschiessanlage»)
– Der Mitgliedsverein schiesst auf dem Waffenplatz Bière aber nicht auf Metallsilhouetten. Es gibt da kein Schützenhaus. Es ist eine Freiluftanlage.
– Bei Anlässen wird nie Munition verkauft. Die Schützen bringe diese immer selber mit.
– Es gibt keine Instruktions- oder Leihwaffen.
– Schiessbekleidung wie z.B. im 300m-Schiessen existiert nicht, ja ist sogar regelwidrig.
Detailliertes Konzept des VSMS (Massnahmen & Empfehlungen)
1. Risikobeurteilung und Triage
Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Schützen und Funktionäre, dass solche mit Krankheitssymptomen nicht zu den Trainings oder Wettkämpfen/Anlässe erscheinen und zu Hause bleiben.
Verpflichtung an die Verantwortlichen der Trainings/Wettkämpfe:
– Beim Betreten der Anlage muss sich jede Person registrieren: Name, Adresse und Telefonnummer und bestätigen, dass er keine Corona Krankheitssymptome hat (Details siehe Kap. 4, Pkt. d).
2. An- und Abreise zum Trainingsort
Der VSMS benützt nur zwei (2) Schiessanlagen (siehe «Relevante Eigenheiten des Metallsilhouettenschiessen»). Diese befinden sich alle ausserhalb der Agglomerationen.
Empfehlung an Schützen zur An-/Abreise:
– Die Schützen absolvieren die An- /Abreise zur Schiessanlage alleine (Ausnahme Familienmitglieder); zwei Personen im gleichen Fahrzeug möglich aber mit Schutzmaske empfohlen.
– Die An-/Abreise mit dem ÖV ist bei Möglichkeit zu unterlassen. Sollte keine andere Möglichkeit bestehen, wird empfohlen die Reise im ÖV mit Schutzmaske zu absolvieren.
3. Infrastruktur
3.1 Platzverhältnisse im und um den Schiessstand
Die Platzverhältnisse sind von Anlage zu Anlage unterschiedlich. An Anlässen des VSMS nehmen sehr wenige Personen teil, da es schweizweit gar nicht viele Schützen gibt, die das Metallsilhouettenschiessen praktizieren. Es ergehen die folgenden generellen Empfehlungen:
– Die Schiessstände sollen nur in der Art betrieben werden, dass der Abstand von 2m zwischen den Schützen gewährleistet ist. Funktionäre sollen sich in einer Distanz von mind. 2 m vom Schützen aufhalten damit auch der Platzbedarf von 10m2 eingehalten werden kann.
– Im Schiessstand darf neben den Schützen und deren Spottern nur 1 Funktionär oder Aufsichtsperson dabei sein.
– Auch Schütze und Spotter halten die Distanz von 2m zueinander ein.
– Der Schiessstand organisiert eine Zugangskontrolle. Schützen werden angehalten, die Schiessstand umgehend zu verlassen, sobald keine Aktivität mehr vorgesehen ist. Pausen von der Schiesstätigkeit sind nur unter strikter Berücksichtigung der sozialen Abstände im oder ausserhalb des Schiessstandes möglich.
– Kein Publikum! Es halten sich keine Eltern, Familien und Angehörige innerhalb der Trainings- und Schiessanlagen auf (Ausschluss der Öffentlichkeit).
3.2. Toiletten
Es gelten folgende generelle Empfehlungen:
– Toiletten sind offen und stehen für Hygienemassnahmen zur Verfügung inkl. Seife und Papierhandtücher. Die Kontaktflächen in den Toiletten sind regelmässig zu reinigen und desinfizieren.
– In der Schiessanlage dürfen die Schutz-Utensilien usw. angezogen werden. Hierzu ist unmittelbar der Platz bei der zugewiesenen Feuerposition vorgesehen.
– Die Vorbereitung auf das Schiessen findet nur im Bereich der zugeteilten Feuerposition statt.
3.3 Reinigung (der Sportstätte)
Es gelten die folgenden generellen Empfehlungen:
– Auf den Schiessanlagen müssen die Vereine/Anlagenverantwortlichen genügend Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die Reinigung/Desinfektion der Hände und Kontaktflächen bereitstellen.
– Nach der Benutzung, resp. nach Beendigung des Schiessens ist die Kontaktfläche des vom Schützen benützten Lägers selber mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
– Regelmässiges Reinigen auch der anderen Kontaktflächen (Türen, Handgriffe usw.) durch den Standwart/Verein ist notwendig.
– Das Reinigen der Sportwaffen kann im dafür vorgegeben Bereich stattfinden, soll aber vorzugsweise zu Hause gemacht. Dieser Bereich ist mit genügend Desinfektionsmittel auszustatten
– Die Putzstöcke und sonstiges Reinigungsmaterial sind vor und nach dem Reinigen einer Waffe, vom Schützen mit dem dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
– Auch während der Reinigung der Sportgeräte ist der minimale Abstand von 2m sicherzustellen.
3.4 Verpflegung
Die Cafés resp. Wirtschaften in den Schiessanlagen, Getränke- und Verpflegungsautomaten bleiben gemäss den Weisungen des Bundes geschlossen.
Des Weiteren ergehen folgende Regelungen:
– Essen innerhalb des Schiesstandes ist zu verboten.
– Der Schütze darf eine Trinkflasche bei sich haben und diese benützen. Die Trinkflaschen sind bei Nichtgebrauch in den Tragtaschen des Schützen aufzubewahren und dürfen nicht durch andere Personen benützt werden.
3.5 Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur
Die Zugänglichkeit zu den Anlagen und die Organisation ist wie folgt geregelt:
– Dort wo eine Anlage über zwei oder mehrere Ein- resp. Ausgänge verfügt, ist Einbahnverkehr einzuführen. Dort wo dies nicht möglich ist, müssen die Verantwortlichen sicherstellen, dass wenn möglich nicht gleichzeitig Personen die Anlagen betreten resp. verlassen.
– Die Gruppengrösse soll pro Feuerposition (es gibt beim Metallsilhouettenschiessen keine Scheiben, wie im «klassischen» Schiessen) max. 3 Personen betragen. Es gibt maximal 6 Feuerpositionen, d.h. max. 18 Personen plus 1 Person Standaufsicht, also total max 19 Personen. Dies wiederum verlangt 190m2 Fläche im Schiesstand. Ist die Fläche kleiner, so muss die Anzahl Feuerpositionen reduziert oder nicht gleichzeitig betrieben werden.
– Die Anzahl Funktionäre soll auf ein Minimum beschränkt werden, so dass der Betrieb und die Sicherheit nicht eingeschränkt sind.
– Munitionsverkäufe gibt es beim Metallsilhouettenschiessen nicht.
– Standblätter liegen im Stand auf und werden durch die Schützen selber behändigt.
4. Schiessen und Organisation
4.1 Einhalten der übergeordneten Grundsätze
Der Schiesssport ist eine Einzelsportart ohne direkten Körperkontakt, so dass die übergeordneten Grundsätze (genügend Abstand und max. Gruppengrösse 5 Personen) ohne besondere Massnahmen eingehalten werden können.
4.1.1 Metallsilhouettenschiessen
Es gelten die Regeln gemäss 3.5.
Für Schützen, welche zur Risikogruppe oder Ü65 gehören, sollen gesonderte Schiess-zeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. nicht überlappende Zeitperioden für je Ü65 resp. Risikogruppen und U65.
Risikogruppen und Ü65 können sich mit Schutzmaske auf der Schiessanlage aufhalten.
4.1.2 Anderweitige Schiessen
Es gelten sinngemäss die Regeln gemäss 3.5. Der durchführende Verein trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung.
Für Schützen, welche zur Risikogruppe oder Ü65 gehören, sollen gesonderte Schiess-zeiten zur Verfügung gestellt werden, z.B. nicht überlappende Zeitperioden für je Ü65 resp. Risikogruppen und U65.
Risikogruppen und Ü65 können sich mit Schutzmaske auf der Schiessanlage aufhalten.
4.2 Material
Es wird nur eigenes persönliches Material benutzt. Darum braucht es keine besonderen zusätzlichen COVID-Schutzmassnahmen.
Folgendes ist zu beachten:
– Es ist in der Verantwortung des Besitzers seine privaten Utensilien (Gewehr, Pistole, Schutz-Utensilien usw.) zu reinigen und zu desinfizieren.
– Es werden nur private Gehörschütze verwendet. Sollten diese ausgeliehen werden, sind diese vom Nutzer nach dem Tragen mit Desinfektionsmittel sofort zu reinigen.
– Schutzmasken: Der Schütze/Funktionär ist für seine persönliche Schutzmaske verantwortlich. Die Schiessanlage/Verein ist verpflichtet eine Anzahl Schutzmasken als Reserve für Fälle von Beschädigung/Notfällen zur Verfügung stellen zu können.
4.3 Risiko / Unfallverhalten
Für Risiken und das Unfallverhalten gelten die üblichen in den Schiessständen angeschlagen Regelungen für Notfälle (Polizei, Sanität, usw.)
Gleiches gilt für die schiesstechnischen Sicherheitsvorschriften: hier gelten die Reglemente und Weisungen der SAT für das ausserdienstliche Schiessen und die Regeln und Weisungen der IMSSU und des VSMS für das Metallsilhouettenschiessen.
4.4 Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden
Es gelten die folgenden Regelungen:
– Es besteht eine Eingangs- und Ausgangskontrolle.
– Am Eingang des Schiessstandes muss eine Liste zur Verfügung stehen und aufgelegt werden, in der sich die ankommenden Schützen/Funktionäre beim Hineingehen anmelden und mit einem eigenen Stift eintragen müssen mit: Namen, Vornamen, Adresse, Mobile-Nummer, Datum, Zeit Eintritt, Bestätigung, dass keine Corona-Symptome vorliegen (Muster siehe Beilage).
– Die Eingangskontrolle weist die ankommenden Schützen/Funktionäre auf die für die Anlage geltenden Abläufe, Regelungen und auszuführende Massnahmen hin.
5. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort
Überwachung, Kommittent und Rollenklärung
Die Verantwortung der Umsetzung liegt bei den Vereinsvorständen und den Betreibern der Schiessanlagen. Die Verantwortung der Kontrolle und Durchsetzung der oben beschriebenen Massnahmen liegt in der Verantwortung der Besitzer der Schiessanlage resp. des durchführenden Vereins.
Sinnvollerweise überwacht der durchführende Verein, dass die Regeln eingehalten werden. Übergeordnetes Kontrollorgan ist der Präsident oder Vizepräsident des Vereins und bei einem Wettkampf der OK-Präsident oder der Vizepräsident des Anlasses.
Es ist wichtig, dass die oben genannten Personen alle Beteiligten auf die Massnahmen sensibilisieren. Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept.
6. Kommunikation des Schutzkonzeptes
Dieses Schutzkonzept wird wie folgt kommuniziert:
VSMS direkt
– Information aller Vereine und Schützen direkt via E-Mail.
– Aufschalten des Konzeptes auf der VSMS HomePage
Mitgliedsvereine
– Aufschalten der VSMS Info auf ihrer Webseite (falls vorhanden).
– Info mit E-Mail oder Brief an alle Vereinsmitglieder bevor das 1. Schiessen aufgenommen wird.
8. Inkrafttreten
Dieses Konzept wurde vom Vorstand des VSMS am 29. April 2020 genehmigt. Das Konzept tritt per sofort in Kraft.
Verein Schweizer
Metallsilhouetten-Schützen
gez. Bernhard Paolini
Präsident VSMS