Der VSMS stellt sich vor

Liebe Besucherin / Lieber Besucher

Vielen Dank für Ihr Interesse am Verein Schweizer Metallsilhouetten-Schützen – oder kurz „VSMS“ und dem Metallsilhouetten – Schiessen.
Tauchen sie ein in die virtuelle Welt des VSMS und des Silhouetten – Schiessens.
Sie finden viele interessante Informationen zum VSMS, zum Metallsilhouetten – Schiessen, zu Waffen und zum Wiederladen.
Nach drei Jahren ohne Schiessplatz hat der VSMS nun wieder eine Anlage, eine sehr moderne sogar. Sie wurde durch uns erdacht, konstruiert, hergestellt und montiert. Eineinhalb Jahre haben wir alle Freizeit da hinein gesteckt. Nun endlich existiert seit April 2007 wieder ein regulärer Schiessbetrieb.

Wenn Sie selber nicht Schiessen wollen, aber dennoch diesen nicht alltäglichen Schiesssport unterstützen wollen, so können Sie auch Passiv- oder Gönnermitglied werden.
Das Silhouetten – Schiessen ist vor allem ein Präzisionsschiessen. Dazu kommt bei der Disziplin „Big Bore“ beinahe zwingend das Wiederladen. Wer dann noch Freude an schönen, guten und präzisen Waffen hat, kann bei uns gleich drei Hobbies in Kombination und ergänzend betreiben.

Ich wünsche Ihnen einen interessanten und kurzweiligen Aufenthalt in der virtuellen Silhouettenwelt. Und wenn es Ihnen gefallen hat, so kontaktieren Sie uns für den Einstieg in die reale Silhouettenwelt.

Bernhard Paolini

Bernhard Paolini

E-Mail: president@vsms.org

Gegründet: Mai 1994 -> aktuelle Statuten > hier

Gründungspräsident: Bernhard Paolini


Der VSMS bezweckt: (Auszug aus den Statuten)
> Aufbau und Förderung des Metall Silhouetten Schiessens in der Schweiz gemäss den Regeln der IMSSU > als Freizeit-, wie auch als Leistungssport
> Zusammenbringen der Schweizer Schützen die mit Faustfeuerwaffen und Langwaffen auf Metallsilhouetten schiessen
> Durchführung von Wettkämpfen
> Aufbau, Publikation von Regeln und Vorschriften das Metallsilhouetten Schiessen bekannter zu machen
> den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang seiner Mitglieder mit Waffen zu fördern
> sich für ein freiheitliches Waffenrecht
> Pflege der Kameradschaft